Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2025

STEINREITER  - Mobile DOOH mit Puls.


David Reiter

Kleine Drehnitzstraße 1

16227 Eberswalde


FON:     +49 (0) 160 4112579

Email:   info (@) steinreiter.de

USt-IdNr.: DE456980699

www.steinreiter.de


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen zwischen Steinreiter (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Konzeption, Umsetzung und Betreuung von mobilen Digital-Out-of-Home (DOOH)-Kampagnen – insbesondere den mobilen Screen-Packs – sowie sonstigen Marketingdienstleistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie wurden von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots oder die Beauftragung per E-Mail zustande. Die Agentur behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot oder der Projektbeschreibung. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer oder Partnerunternehmen einzusetzen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Angebots.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Rechnungsstellung.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

6. Nutzungsrechte / Urheberrecht

Alle von der Agentur erbrachten Leistungen (z. B. Konzepte, Texte, Designs, Kampagnen, Medieninhalte) unterliegen dem Urheberrecht und dürfen vom Kunden nur im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden.
Eine Weitergabe an Dritte oder die anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig.

KI-generierte Inhalte: Einige Bilder, Videos oder andere Medieninhalte auf dieser Website oder in unseren Projektunterlagen wurden mit Unterstützung von KI-Technologien erstellt oder bearbeitet. Die Nutzung dieser Inhalte erfolgt gemäß den jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Einschränkungen dieser Lizenzen.

7. Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn, Imageverlust) ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für Inhalte, Daten und Materialien, die vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung – insbesondere nicht für deren rechtliche Zulässigkeit oder Rechte Dritter.
Die Agentur führt Aktionen im Rahmen von Kooperationen, Gewinnspielen, Coupons oder ähnlichen Promotions nur auf Weisung des Kunden durch. Dies schließt auch die Anzeige von Inhalten wie QR-Codes, Links, Coupons oder sonstigen Mehrwerten auf den mobilen Screens ein. Die Agentur ist hierbei nicht Veranstalter der Aktion und übernimmt keine Haftung für die Durchführung, die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte oder Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit diesen Aktionen oder Inhalten.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Informationen.

9. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG).
Details hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung unter
www.steinreiter.de/datenschutz

10. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts im branchenüblichen Umfang als Referenz auf der eigenen Website und in Präsentationen zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Stornierungen und Kündigungen

Der Kunde kann einen erteilten Auftrag jederzeit schriftlich stornieren oder kündigen. In diesem Fall stellt die Agentur die bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung.

Zusätzlich gelten folgende pauschale Ausfallentschädigungen:

  • Bis 30 Kalendertage vor Projektbeginn: 30 % der vereinbarten Auftragssumme
  • 29 bis 8 Kalendertage vor Projektbeginn: 50 % der Auftragssumme
  • 7 oder weniger Kalendertage vor Projektbeginn oder bei Projektabbruch nach Projektstart: 100 % der Auftragssumme

Bereits beauftragte Fremdleistungen (z. B. DOOH-Flächen, Lizenzen, Drittanbieter) werden in voller Höhe berechnet, sofern sie nicht kostenfrei storniert werden können.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Agentur bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

13. Temporäre Einsätze im öffentlichen Raum

Der Einsatz unserer mobilen Screen-Packs erfolgt beweglich, temporär und ohne feste Installationen – speziell für den flexiblen Einsatz im urbanen Raum konzipiert.

Die rechtliche Einordnung temporärer mobiler Werbeformen wird von Kommunen unterschiedlich gehandhabt. Eine Genehmigung kann im Einzelfall erforderlich sein.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet die Agentur keine gesonderte Prüfung oder Einholung behördlicher Genehmigungen.

Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für etwaige behördliche Maßnahmen oder Einschränkungen, sofern keine gesonderte Vereinbarung zur Genehmigungsprüfung oder -einholung getroffen wurde.

14. Mobile Screen-Pack Einsätze und Witterungsbedingungen

Mobile Screen-Pack Einsätze erfolgen im öffentlichen Raum durch den Einsatz von Rucksack-Screens und personengestützter Präsentationstechnik.

Die Agentur behält sich vor, bei ungünstigen Witterungsbedingungen – insbesondere bei starkem Regen, Sturm, Schneefall, extremer Hitze oder Kälte – den Einsatz aus Sicherheits- oder Qualitätsgründen zu verschieben oder anzupassen. Ein Ersatztermin wird in Abstimmung mit dem Kunden festgelegt.

Die gebuchte Einsatzzeit versteht sich als Präsenzzeit inklusive gesetzlicher und operativ notwendiger Pausen.